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Knowhow & Beratung

RUFF CARD

Allgemeine Geschäftsbedingungen der RUFF CARD

Nutzungsbedingungen RUFF CARD

 

1.       Allgemeines

 

1.1.    Die für den Kunden kostenlose RUFF CARD Kundenkarte wird von RUFF GEAR Men´s Lifestyle & Fetish Store, Inh. Klaus Weber, Brückenstraße 36, 60594 Frankfurt am Main (nachfolgend kurz „RUFF GEAR" genannt) herausgegeben und betrieben. Für die Nutzung der RUFF CARD Kundenkarte gelten die nachfolgenden Teilnahmebedingungen.

 

1.2.    Mittels der RUFF CARD kann ein Privat- oder Firmen-Kunde, dem eine RUFF CARD von RUFF Gear Frankfurt ausgehändigt wurde (nachfolgend der „Karteninhaber“), gemäß vorliegender Nutzungsbedingungen Gutschriften sammeln, die zu einem Guthaben addiert werden und entsprechend der vorliegenden Nutzungsbedingungen eingelöst werden können.

 

1.3.    Die Teilnahme am RUFF CARD Vorteilskartenprogramm ist für den Teilnehmer insofern kostenlos, als dass er die Vorteile (siehe Ziffer 4.1) dafür erhält, dass RUFF Gear seine Daten für Datenanalyse und Marktforschung verwenden kann. Einzelheiten zur Datenerhebung s. Ziffer 6.

 

 

2.     Beantragung und Ausstellung

 

2.1.    Der Service RUFF CARD richtet sich ausschließlich an unbeschränkt geschäftsfähige Personen sowie juristische Personen, die vorerst im Geschäft von RUFF Gear und später auch verfügbar unter www.ruffonline.de eine RUFF CARD beantragen können.

 

2.2.    Jeder Karteninhaber darf jeweils nur eine RUFF CARD auf seinen Namen beantragen. Mehrfache Registrierungen derselben natürlichen oder juristischen Person sind unzulässig.

 

2.3.    Karteninhaber sind verpflichtet, bei der Registrierung bzw. der Verwaltung ihrer RUFF CARD wahrheitsgemäße Angaben zu machen und etwaige spätere Änderungen der Informationen, die bei der Registrierung bzw. Verwaltung angegeben wurden, unverzüglich zu ändern bzw. mitzuteilen.

 

2.4.    RUFF Gear nimmt den Antrag auf Ausstellung einer RUFF CARD mit Aushändigung der Karte an den Karteninhaber oder wahlweise mit dem Abschluss der Onlinebeantragung durch den Kunden an. RUFF Gear stellt klar, dass Kunden keinen Anspruch auf eine RUFF CARD haben.

 

2.5.    Die RUFF CARD ist Eigentum von RUFF Gear. Verlust, Diebstahl oder sonstiges Abhandenkommen der RUFF CARD hat der Karteninhaber unverzüglich RUFF Gear anzuzeigen. Auf seinen Antrag hin erhält der Karteninhaber eine Ersatzkarte. Bereits erreichte Rabattstufen und erreichte Guthaben bleiben erhalten. Die RUFF CARD ist nicht übertragbar.

 

 

3.     Nutzung und Funktionsweise

 

3.1.    Die RUFF CARD kann im Ladengeschäft von RUFF GEAR, sowie online unter www.ruffonline.de eingesetzt werden.

 

3.2.    Bei allen Einkäufen bei RUFF Gear unter Vorlage der RUFF CARD, sowie bei Eingabe der Nummer der Vorteilskartennummer bei Einkäufen im Online-Shop, werden dem Karteninhaber umsatzabhängige Gutschriften gewährt und zu einem Guthaben addiert, soweit es sich um bonusfähige Ware im Sinne von Ziffer 3.3 handelt. Über diese Guthaben werden je nach Erreichen der betreffenden Bonusstaffeln im jeweiligen Bonusjahr (siehe Ziffer 3.5) Gutscheine ausgestellt, die der Karteninhaber bei RUFF Gear einlösen kann.

 

3.3.    Grundsätzlich sind bonusfähige Waren alle Waren, die bei RUFF Gear oder im Online-shop verkauft werden. Von der Bonusgutschrift und den Rabattierungen ausgenommen sind: preisgebundene Artikel wie Verlagsprodukte (Zeitschriften, Bücher usw.), Süßwaren, Getränke, Pfandbestandteile, alle Vergütungen für Dienst- und Serviceleistungen (Reparaturen, Änderungsarbeiten usw.), bereits bestehende Kundenaufträge, der Kauf von Geschenkgutscheinen, sowie gesondert gekennzeichnete Produkte.

 

3.4.    Bemessungsgrundlage des bonusfähigen Umsatzes ist der Betrag, den der Karteninhaber tatsächlich durch den Kauf von bonusfähiger Ware unter Einsatz der RUFF CARD und unter Abzug aller anwendbaren Rabatte und Gutscheine bei RUFF Gear bzw. im Online-Shop generiert und letztlich bezahlt. Getätigte Umsätze werden somit nur bei unmittelbarer Nutzung der RUFF CARD bei Kauf und vollständiger Bezahlung als bonusfähiger Umsatz gewertet. Eine nachträgliche Berücksichtigung als bonusfähiger Umsatz ist nicht möglich.

 

3.5.    Die unter Nutzung der RUFF CARD getätigten bonusfähigen Umsätze werden auf das Bonuskonto des Karteninhabers übertragen, dort gespeichert und über einen Zeitraum von 12 Monaten laufend addiert (nachfolgend „Bonusjahr“). Bei Erstbenutzung der RUFF CARD ist der Stichtag, ab dem das erste Bonusjahr zu laufen beginnt, der Erste des Folgemonats. Es wird klargestellt, dass auch alle vor diesem Stichtag liegenden und seit Ausgabe und Verwendung der RUFF CARD durch den Karteninhaber getätigten bonusfähigen Umsätze bei der Berechnung der Bonusstaffeln berücksichtig werden.

 

3.6.    Beim Rückgängigmachen eines Kaufvertrages unter gleichzeitiger Erstattung des Kaufpreises an den Karteninhaber (insb. bei Ausübung eines Widerrufsrechtes, Rückgabe, Umtausch, Reklamation) wird die entsprechende Gutschrift vom Bonuskonto des Karteninhabers wieder abgezogen. Wurden bereits Gutscheine hinsichtlich dieser Gutschriften ausgestellt, wird ein möglicher Negativsaldo mit Abrechnungen aus künftigen Abrechnungszeiträumen verrechnet. Wurde beim Kauf ein Gutschein eingesetzt, wird bei einer Rückzahlung des Kaufpreises der Wert des Gutscheins in Abzug gebracht. RUFF Gear behält sich im Falle einer Beendigung Rückforderungsansprüche bei einem bestehenden Negativsaldo (bspw. wegen Rückzahlung des Kaufpreises) vor.

 

 

4.     Bonusstaffeln, Bonusabrechnung, Bonuskontostand

 

4.1.    Karteninhaber erhalten auf die im jeweiligen Bonusjahr addierten bonusfähigen Umsätze

 

(1) bei einem Gesamtbetrag von 500 € € bis unter 1.500 €:         5 %;

 

(2) bei einem Gesamtbetrag von 1.500 € bis unter 2.500 €:         10 %;

 

(3) bei einem Gesamtbetrag von 2.500 € oder mehr:                     15 %:

 

gutgeschrieben und in Form eines Warengutscheins wie nachfolgend beschrieben ausgeschüttet (Bonusstaffeln).

 

Mit Ende eines Bonusjahrs oder einer unterjährigen Kündigung werden die bis dahin erreichten Bonusstaffeln abgerechnet und die Warengutscheine dem Karteninhaber ausgestellt. Nach erfolgter Abrechnung beginnt der Karteninhaber im folgenden Bonusjahr erneut bonusfähige Umsätze zu sammeln. Ein Übertrag bonusfähiger Umsätze erfolgt somit nicht.

 

4.2.    Gutscheine erhält der Karteninhaber, sobald ein Bonusanspruch i. H. v. 30 € besteht, mindestens jedoch nach Ablauf des Bonusjahrs, falls aufgrund der getätigten Gesamtumsätze ein Bonusanspruch gemäß Ziffer 4.1 entstanden ist. Die Gutscheine werden per Post oder Mail zugesandt. Die Gutscheine sind 36 Monate gültig und müssen bei der Verrechnung im Original vorgelegt werden. Eine Barauszahlung erzielter Guthaben ist nicht möglich. RUFF Gear haftet nicht für den Verlust von Gutscheinen, insbesondere auf dem Postweg, es sei denn, RUFF Gear handelt vorsätzlich und grob fahrlässig.

 

4.3.    Karteninhaber können den aktuellen Stand zu den Geschäftszeiten bei RUFF Gear abfragen.

 

 

5.     Laufzeit und Kündigung

Das Vertragsverhältnis zwischen dem Karteninhaber und RUFF Gear läuft auf unbestimmte Zeit. Es kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform von jeder Partei gekündigt werden. Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

 

Insbesondere behält sich RUFF Gear das Recht vor, das RUFF CARD Programm jederzeit ganz oder teilweise auch ohne Ankündigung zu beenden oder einzustellen und die Vertragsverhältnisse mit den Karteninhaber ordentlich gemäß vorstehenden Bedingungen zu kündigen.

 

6.     Datenschutz

 

Kunden bzw. Karteninhaber können sich über den Umgang mit den im Rahmen der Beantragung und Nutzung der RUFF CARD überlassenen personenbezogenen Daten in den Datenschutzhinweisen der RUFF Gear informieren: ruffonline.de/datenschutzhinweise/ruffcard. Eine Kopie der ausführlichen Datenschutzhinweise erhält der Karteninhaber nach Wunsch im Ladengeschäft von RUFF Gear ausgehändigt.

 

7.     Anwendbares Recht; Gerichtsstand

 

7.1.    Anwendbarkeit des deutschen Rechts: Für sämtliche Streitigkeiten, die in Zusammenhang mit der Anmeldung und Nutzung der RUFF CARD entstehen, gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

7.2.    Gerichtsstand ist Frankfurt am Main

 

 

8.     Anpassung der Nutzungsbedingungen

 

RUFF Gear behält sich das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit nach freiem Ermessen und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden Karteninhabern spätestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten angezeigt. Widerspricht ein Karteninhaber nicht innerhalb von sechs Wochen nach der Anzeige, gelten die geänderten Nutzungsbedingungen als angenommen. Hierauf wird RUFF Gear die Karteninhaber bei Anzeige der Änderung gesondert hinweisen. Widerspricht ein Karteninhaber fristgerecht den Nutzungsbedingungen werden diese nicht Rechtsgrundlage der Nutzung der RUFF CARD. RUFF Gear hat sodann die Möglichkeit, den betreffenden Karteninhaber die Nutzung der RUFF CARD unter Berücksichtigung einer angemessenen Frist zu kündigen.

 

9.     Verbraucherschlichtung

 

RUFF Gear nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist dazu auch nicht verpflichtet.